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Parkhaus AGB

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stand März 2018

1. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit Unternehmen der Autoactiva Werbeagentur (Auftragnehmer) über die Durchführung von langfristig, von dem Dekaden-/Wochenrhythmus unabhängiger Werbung an verschiedenen Werbeträgern.

Auftragsannahme

2. Aufträge werden grundsätzlich nur von namentlich bezeichneten Werbungstreibenden angenommen. Kennwortaufträge werden nur angenommen, wenn die Branche und das Produkt, auf die sich die Werbung bezieht, von der Werbeagentur angegeben und bestätigt werden.

3. Der Auftrag wird mit Unterzeichnung rechtsverbindlich für den Auftraggeber. Die Annahme des Vertrages erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Geschäftspartner von Autoactiva Werbeagentur GmbH. Vertragskündigungen durch die Vertragspartner von Autoactiva berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Schadenersatzforderungen gegen Autoactiva.

4. Autoactiva Werbeagentur ist berechtigt, Werbung, die gegen die guten Sitten bzw. gegen geltendes Recht verstößt, auch nachträglich abzulehnen. Der Ausschluss von Wettbewerb wird nicht zugesichert.

5. Aufträge bedürfen einer verkehrs- und ordnungsmäßigen, sowie einer inhaltlichen Prüfungsfrist. Sollte ein Aushang-Termin aus diesem Grund nicht eingehalten werden können, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. Es bestehen jedoch keine Entschädigungsansprüche gegen Autoactiva Werbeagentur GmbH.

6. Als Vertragsbeginn zählt der Tag des Aushangs.

Auftragsdurchführung

7. Die Verantwortung für die Form und Inhalt der Werbung trägt der Auftraggeber.

8. Der Auftraggeber liefert für die Durchführung des Auftrages die benötigten Vorlagen, Materialien bzw. Voraussetzungen.

9. Von Autoactiva Werbeagentur GmbH gelieferte Layouts, Werbeanlagen etc., die nicht direkt dem Objekt der Werbeflächenvermietung zuzuordnen sind, wie z. B. Layouts, die Produktion von Werbeflächen bzw. weitere unterstützende Maßnahmen stehen in keinem direkten Zusammenhang mit der Werbeflächenvermietung und haben demzufolge keinen Einfluss auf die Erfüllung der Werbeflächenanmietung.

9.a) Die Erstellung sämtlicher grafischer und gestalterischer Leistungen sind kein Bestandteil des Vertrages. Mängel in der Erstellung des Layouts berechtigen nicht zur Kündigung der Werbeflächen.

10. Sollten Werbeflächen aufgrund der Überbuchung oder anderen Gründen nicht verfügbar sein, so bietet Autoactiva Werbeagentur GmbH, falls möglich, Austauschstellen an. Dieses gilt auch, wenn bereits gehängte Flächen aus baubehördlichen oder anderen Gründen, kurzfristig entfernt werden müssen. Kann Autoactiva Werbeagentur GmbH keine geeigneten Ersatzstellen anbieten, sind beide Vertragspartner aus der Verpflichtung entlassen und der Mietpreis nur bis zum effektiven Aushangende zu bezahlen. Einen Schadenersatzanspruch gegen Autoactiva Werbeagentur
GmbH besteht jedoch zu keinem Zeitpunkt. Sollten die Werbeflächen aus städtebaulichen oder anderen Gründen die vom Auftragnehmer nicht zu verantworten sind abgebaut werden müssen, so wird dem Auftraggeber die bereits gezahlte Vergütung anteilig für den ausgefallenen Aushangzeitraum zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche gibt es nicht.

11. Die Werbemittel müssen in einem ordentlichen und einwandfreiem Zustand Autoactiva Werbeagentur GmbH übergeben werden, sollten diese nicht von Autoactiva Werbeagentur GmbH erstellt werden. Schadenersatzansprüche gegen Autoactiva Werbeagentur GmbH bestehen in diesem Zusammenhang nicht.

12. Der Kunde hat gegebenenfalls selbst zu überprüfen, ob seine Werbeflächen in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Schadenersatzansprüche gegen Autoactiva Werbeagentur GmbH bestehen in diesem Zusammenhang nicht.

13. Eine Lesbarkeit der Werbeflächen bzw. deren Beeinträchtigung hat keinen Einfluss auf die Vertragserfüllung.

14. Nach Ablauf der Werbezeit werden flexible Werbeflächen von Autoactiva Werbeagentur GmbH entfernt und für 4 Wochen gelagert. Sollte keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen worden sein, besteht nach Ablauf der Lagerungszeit kein Anspruch auf Rückgabe dieser Werbeflächen. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

15. Veränderungen an den Werbestellen bzw. an dem Werbeumfeld die im Laufe der Vertragszeit entstanden sind, berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber Autoactiva Werbeagentur GmbH bzw. zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

16. Autoactiva Werbeagentur GmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Diebstahl, Verlust, höhere Gewalt oder Schäden jeglicher Art an den Werbeanlagen. Zu diesen Schäden gehören auch die Gerichtskosten sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungen.

17. Autoactiva Werbeagentur GmbH übernimmt die Haftung für Schäden, die auf ein direktes Verschulden von Autoactiva Werbeagentur GmbH zurückzuführen sind.

18. Zur Erfüllung der Montagearbeiten setzt Autoactiva Werbeagentur GmbH mit Unterzeichnung des Vertrages im Auftrag des Auftraggebers Werbepartner-Unternehmen ein. Autoactiva Werbeagentur GmbH bleibt die Wahl des Unternehmens vorbehalten falls keine anders lautende schriftliche Vereinbarung besteht. Bei Vertrags- bzw. Haftungsauseinandersetzungen sind die hier eingesetzten Unternehmen Verpflichtete und nicht Autoactiva Werbeagentur GmbH, auch wenn die Kosten anteilig in den Mietpreisen enthalten oder nicht gesondert aufgeführt sind.

19. Zur Montage der Werbeflächen sind ausschließlich Unternehmen zugelassen, die mit Autoactiva Werbeagentur GmbH zusammenarbeiten bzw. schriftlich autorisiert sind. Ein unbefugtes Betreten der Werbeanlagen ohne schriftliche Genehmigung von Autoactiva Werbeagentur GmbH ist nicht zulässig. Ein Verstoß hiergegen kann strafrechtlich und zivilrechtlich geahndet werden und geschieht auf eigenes Risiko und in Verantwortung gegenüber dem Werbeanlagenbesitzer.

Zahlungsbedingungen

20. Die Zahlung ist vor dem Aushang fällig.

21. Verträge die nicht 12 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeitgekündigt werden, verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr.

22. Für den Auftrag wird die zurzeit gültige Preisliste angenommen, sollte keine andere Vereinbarung vorliegen. Diese Preise haben jeweils ein Kalenderjahr Gültigkeit. Bei Aufträgen mit einer Laufzeit über ein Kalenderjahr hat der Kunde ein Rücktrittsrecht, sollte sich der Listenpreis um mehr als 10% erhöhen.

23. Ein Skonto wird nicht eingeräumt, falls keine anders lautende schriftliche Vereinbarung besteht.

24. Sollte eine Zahlung nicht fristgerecht stattfinden, so hat Autoactiva Werbeagentur GmbH das Recht, die Werbeflächen zu entfernen. Die daraus entstehenden Mehrkosten, sowie die Kosten für die Restlaufzeit, sind dann umgehend fällig. Überdies werden Verzugszinsen1% v. H. über dem Diskont der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten fällig und berechnet.

25. Sonderrabatte werden nur bei fristgerechter Zahlung gewährt. Tritt ein Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen ein, so verfallen sämtliche Sonderrabatte und sind vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges zurück zu erstatten.

Produktion

26. Die Produktion des Werbemittels erfolgt durch den Auftraggeber auf seine Kosten entsprechend den Vorgaben von Autoactiva Werbeagentur GmbH (Maße und Material). Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer das Werbemittel auf seine Kosten zum Zwecke der Montage zu übersenden. Der Auftragnehmer kann das Werbemittel über den Auftraggeber erwerben. Zu diesem Zwecke übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss eine das Motiv ausweisende Druckvorlage. Die Produktionskosten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand entsprechend der vom Auftraggeber gewünschten Gestaltung des Werbemittels und sind vom Auftraggeber zu tragen. Gleiches gilt bei Austausch oder Änderung des Werbemittels während der Vertragslaufzeit. Das Werbemittel bleibt nach der Anbringung im Eigentum des Auftraggebers.

Allgemeines

27. Ausgearbeitete Schaltungs- und Werbekonzepte von Autoactiva Werbeagentur GmbH sind geistiges Eigentum der Agentur. Eine Nutzung dieser über Dritte sowie die Vertragsnachfolge für Dauerwerbeflächen durch Rechtsnachfolger bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung von Autoactiva Werbeagentur GmbH.

Datenschutz

28. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien.

Gerichtsstand

29. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hanau.